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Unfallversicherung

Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit, beim Sport und im Straßenverkehr. Durchschnittlich geschieht alle vier Sekunden ein Unfall in Deutschland. Das sind weit über 20.000 Unfälle pro täglich! Sehr oft sind die Unfallverletzungen so schwer, dass der bisherige Beruf nicht weiter ausgeübt werden kann.

Die Unfallversicherung deckt 24 Stunden, egal ob in der Arbeit, beim Sport, in der Freizeit, im Haushalt oder im Straßenverkehr.

Unfallversicherungen enthalten in der Regel nachstehende Leistungen:

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt - ansonsten anteilsmäßig. Wir empfehlen eine Grundsumme von 100.000,--€

Progression

Durch Auswahl einer so genannten Progression in Höhe von 225 %, 350 % oder 500 % kann man preiswert die Absicherung auf besonders schwerwiegende Unfälle legen. Bei einem hohen Invaliditätsgrad wird so eine überproportional große Summe gezahlt- im Vollinvaliditätsfall erhalten Sie bis zum 5-fachen Betrag der vereinbarten Grundsumme.

Todesfall-Leistung

Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls, wird den Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.

Lebenslange Unfallrente

Sie können zwischen einer einmaligen Auszahlung der Versicherungsleistung oder auch eine lebenslange Unfallrente beantragen. Die vereinbarte Rentenzahlung wird fällig, sobald ein Unfallereignis zu einer mindestens 50%igen Behinderung von Körper oder Geist eingetreten ist.

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag, den man aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringt, wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Die Zahlung ist – je nach Versicherer – meistens auf zwei Jahre beschränkt.

Ist ein Genesungsgeld vereinbart, wird nach dem Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen – je nach Versicherer - meistens auf 100 Tage beschränkt - nochmals der vereinbarte Tagessatz gezahlt.

Übergangsleistung

Die Übergangsleistung in der vereinbarten Höhe wird erbracht, wenn nach Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50% besteht und diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.

Teilweise beitragsfrei enthaltene Zusatzleistungen:

Kosmetische Operationen

Ist nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild (z.B. das Gesicht) verändert, werden die Kosten für eine kosmetische Operation erstattet.

Bergungskosten

Verunglückt die versicherte Person beim Bergwandern oder beim Skifahren werden die Kosten für die Bergung (auch mit einem Helikopter) bis zur vereinbarten Summe übernommen. Eine Kurkostenbeihilfe und auch weitere Deckungserweiterungen sind –je nach Versicherer – meist beitragsfrei beinhaltet.

Einschluss schwere Krankheiten

Bei fortgeschrittener Krebserkrankung, Schlaganfall oder Herzinfarkt erhalten Sie bei Anspruchanerkennung die sofortige Leistung. Der Versicherungsschutz ist bis zum 67. Lebensjahr möglich.

Kinderunfallversicherung

Die Unfallversicherung für Kinder bietet die gleichen Leistungen wie für Erwachsene, ist aber bis zum 17. Lebensjahr wesentlich kostengünstiger als im Normaltarif.

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