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Haftpflichtversicherung Kurzzeitkennzeichen,

(Überführungskennzeichen, Rote Nummer, Probefahrtkennzeichen)

Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands und mit einer IVK (internationale Versicherungskarte) auch in den dort genannten Ländern.

Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung zu den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen, eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.

Die Kurzkennzeichenversicherung ist für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.) gültig. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 1 Tag bis max. 5 Tage.

Die erforderliche eVB-Nummer erhalten Sie sofort (kein Postversand erforderlich)



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