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Kfz-Versicherung

Jeder Halter eines inländischen Kfz ist zum Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, um die durch den Halter bzw. dem berechtigten Fahrer, verursachten Schäden abzudecken.

Was ist versichert ?

Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs:

a) Personen verletzt oder getötet werden

b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen

c) Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.

Wer ist versichert ?

Mitversicherte Personen sind:

a) der Halter

b) der Eigentümer

c) der Fahrer

d) der Beifahrer, d.h. Personen, die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter den berechtigten Fahrer zu einer Ablösung oder Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten

e) Omnibusschaffner, soweit sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter tätig werden

f) Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr des Versicherungsnehmers, wenn das versicherte Fahrzeug mit Zustimmung des Versicherungsnehmers für dienstliche Zwecke gebraucht wird.

Damit auch die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abgesichert werden, sollten Sie außerdem eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Auch sollten Sie darüber nachdenken, ob nicht auch zusätzlich eine Insassenunfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung wichtig für Sie sind.

Bei Ihrer Kfz Versicherung können Sie bares Geld sparen.

Die Tarifunterschiede sind zum Teil von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich.





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