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Haftpflichtversicherung
Privathaftpflicht:
Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Somit gehört die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Durch Unachtsamkeit gerät während eines romantischen Abendessens bei Kerzenschein ein Zimmer ihrer Mietwohnung in Brand. Ihr Kind spielt mit den Nachbarskindern und reißt dabei ein Regal um, so dass ein Kind verletzt wird. Als Radler fahren Sie versehentlich einen Spaziergänger an, der sich dabei verletzt. Sie besuchen Freunde und stoßen dort eine wertvolle Vase vom Sockel und geht zu Bruch.
Gewässerschadenhaftpflicht (Öltankhaftpflicht):
Wenn Sie einen Tank, wie zum Beispiel einen Öltank, mit gewässerschädlichem Inhalt besitzen, benötigen Sie diese Haftpflichtversicherung. Hat der Öltank ein Leck und verseucht den Erdboden, der als Sondermüll entsorgt werden muss, entstehen gewaltige Kosten.
Haus- und Grundstückshaftpflicht:
Jederzeit kann etwas vom Dach fallen und z. B. einen vor dem Haus parkenden Pkw beschädigen. Regress aufgrund der Verkehrssicherungspflicht (typischerweise durch nicht gestreute Gehwege bei Glatteis) eintreten oder sonst ein Schaden passieren. Eine Haushaftpflicht benötigt jeder, der ein Gebäude oder Wohnungen vermietet. Die Haftpflicht für das selbstbewohnte Einfamilienhaus ist meist in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Bauherrnhaftpflicht:
Auf einer Baustelle kann schnell aus Versehen ein Unfall passieren und zum Beispiel ein Passant geschädigt werden. Das Haftungsrisiko ist groß, denn der Bauherr haftet in unbegrenzter Höhe. Deshalb gibt es für die Bauzeit spezielle Haftpflichttarife.
Jagdhaftpflicht:
Bei der Treibjagd löst sich aus Ihrem Gewehr versehentlich ein Schuss und verletzt einen der Treiber. Eine Windböe reißt die Dachabdeckung Ihres Hochsitzes ab; sie trifft einen vorbeilaufenden Jogger. Auch außerhalb der Pirsch ist Ihr Jagdhund ein aktives Tier; bei einem Spaziergang macht er sich los und beißt die wertvolle Siamkatze des Nachbarn.
Diensthaftpflichtversicherung für Beamte / öffentlich Bedienstete:
Diese Versicherung ist speziell für öffentlich Bedienstete konzipiert, die in Verwaltung und Justiz, in Heilberufen sowie im schulischen Bereich oder aber bei Polizei, Grenzschutz, Bundeswehr, Zoll und Forstwesen beschäftigt sind. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen besteht für den Dienstherrn die Möglichkeit des Rückgriffs. Auch mit direkten Ansprüchen müssen Sie rechnen.
Obwohl der verantwortliche Aufsichtslehrer sofort zur Stelle ist, verletzen sich zwei Schüler bei einer Rauferei im Pausenhof. Die Unachtsamkeit eines Polizisten beim Regeln des Verkehrs verursacht einen schweren Auffahrunfall. Die Pflegedienstleiterin verordnet einem Patienten einen falschen Speiseplan, was zu Komplikationen im Genesungsprozess führt.
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