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Firmenrechtsschutzversicherung

Vereinfacht gesagt umfasst der Firmenrechtsschutz folgende versicherten Module nach §28 ARB AVB:

Der versicherte Personenkreis umfasst nach §28 ARB AVB:


Ihr Angestellter ist mit seiner Kündigung nicht einverstanden, er klagt. Rechtstreitigkeiten können zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Als Selbständiger oder Unternehmer müssen Sie sich einfach davor schützen.

Bei der Firmenrechtschutz besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender und freiberuflich Tätiger.

Die Angestellten des Versicherungsnehmers sind in Ausübung ihrer Tätigkeiten mitversichert.

Bei einem Verein können dessen gesetzliche Vertreter und Mitglieder bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein versichert werden.

Für den privaten Bereich und den Verkehrs- Bereich gilt der Rechtschutz nicht.
  • den Versicherungsnehmer, für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstig selbständige Tätigkeit
  • den Versicherungsnehmer im privaten Bereich
  • eheliche / eingetragene oder sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers
  • minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers
  • volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei wirtschaftlicher Unselbstständigkeit, aber: kein Rechtschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft
  • alle Personen als berechtigte Fahrer eines vom Versicherungsnehmers oder seiner Familie zugelassenen Motorfahrzeuges, sowie Anhänger
  • die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit
  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs - und Grundstücksrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags und Sachenrecht
  • Steuer - Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts - Rechtsschutz
  • Verwaltungs - Rechtsschutz
  • Disziplinar - und Standes - Rechtsschutz
  • Straf - Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz
  • Beratungs - Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Wohnungs - und Grundstücksrechtsschutz, wenn dies beantragt wird, für die Gewerbeeinheiten und eine selbstgenutzte Wohneinheit.
  • Kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft.


Zusätzlich können Sie sich gegen strafrechtliche Risiken mit der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) absichern.