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Feuerversicherung
übliche Varianten:
Welche Schäden sind nicht versichert?
und außerdem als Folge des entstandenen Schadens:
Bei einer Feuerversicherung sind die im Versicherungsschein genannten Gewerbe- oder Industriebauten sowie Grundstückbestandeile versichert.
Bei folgenden Schäden schützt Sie eine Feuerversicherung:
- Brand
- Blitzschlag, nur bei direktem Übergang in die versicherte Sache
- Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers
- Explosion
- Löschen
- Niederreissen
- Aufräumen
Der Versicherer erstattet die zerstörten oder beschädigten Sachen, ebenso ersetzt er dem Versicherten die Aufwendungen, die entstehen, um größeren Schaden von ihm abzuwenden. Außerdem die Kosten, die durch die Feststellung des Schadens (Gutachten) entstehen.
- Sengschäden, welche nicht durch die im Versicherungsschein genannten versicherten Gefahren entstanden sind
- Brandschäden, die durch Bearbeitung von Sachen mit Feuer oder Wärme entstanden sind
- Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, wenn der Blitz nicht direkt eingeschlagen hat
- Schäden durch Erdbeben
- Schäden durch Krieg
- Schäden durch innere Unruhen
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch unbemannte Flugkörper.
Option: Kombinieren Sie die Feuerversicherung mit einer Betriebsunterbrechungs - Versicherung. Im Schadensfall ist diese äußerst ratsam.
Eine Gebäudeversicherungssumme von unter 1 Mio Euro ist eine gewerbliche Feuerversicherung. Ist die Summe höher, handelt es sich um eine industrielle Feuerversicherung.
Man schliesst eine Feuerversicherung für seine Betriebsgebäude im Normalfall als Neuwertversicherung ab. Im Schadensfall erhält man die Summe für eine gleichartige neue Sache ausbezahlt. Versichert man dagegen zum Zeitwert, dann erhält man im Schadensfall die Summe, die das Objekt am Schadenstag Wert war.
Für gelagerte Sachen, Arbeitsmittel und Maschienen erhält man die Wiederbeschaffungssumme.
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