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Betriebshaftpflichtversicherung
Ohne die Betriebshaftpflicht dürfen bestimmte Berufsgruppen Ihre Tätigkeit gar nicht ausüben!
Für andere Berufsfelder sollte dieser Grundsatz auch gelten.
Versicherungsschutz besteht für den Fall von:
Als Selbständiger oder Unternehmer sind Sie und natürlich auch Ihre Mitarbeiter schadensersatzpflichtig, wenn durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten Sach- oder Personenschäden entstehen! Das könnte das Aus für Ihr Unternehmen bedeuten!
Die Betriebshaftpflichtversichung hat eine Rechtschutzfunktion, weil sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen gegen berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt.
Die Betriebshaftpflicht gilt für:
- den Versicherungsnehmer
- seinen gesetzlicher Vertreter in dieser Funktion
- Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
- Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
- mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
- Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen
- Personenschäden
- Sachschäden
- Umweltschäden
Natürlich kann man auch bei dieser Versicherung noch andere Dinge mitversichern.
Die Regeldeckungssummen betragen bei Personenschäden 2 Mio. Euro
und bei Sachschäden 1 Mio. Euro.
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